Abgasuntersuchung für Krafträder
Einführung der Abgasuntersuchung Krad (AUK) ab 01.04.2006
Einführung der Abgasuntersuchung Krad (AUK) ab 01.04.2006:
AU-pflichtig sind:
- 2 oder 4-Takter mit Fremdzündungsmotor
- mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
- mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 kmh
- ab Erstzulassung 01.01.1989
Es gibt 2 Prüfverfahren:
- für Zweiräder mit und ohne U-Kat
- für Zweiräder mit G-Kat
Prüfverfahren/Grenzwerte:
Fahrzeuge ohne Katalysator und Fahrzeuge mit ungeregeltem Katalysator:
- Fahrzeugsolldaten ermitteln
- Falls der Hersteller keine vorgibt, gilt als CO Grenzwert max 4.5% Vol.
- Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C
- Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe
- Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein, ansonsten Trichter benutzen
- Motordrehzahl erfassen
- CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen
Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator:
- Fahrzeugsolldaten ermitteln
- Falls der Hersteller keine vorgibt, gilt als CO Grenzwert max 0.3% Vol
- Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C
- erhöhte Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe, ansonsten 2000 min-1
- Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein, ansonsten Trichter benutzen
- Motordrehzahl erfassen
- CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen
Anforderungen Messplatz:
Für die Anerkennung als AU Prüfstelle sind im wesentlichen die folgenden Vorschriften zu beachten:
Geeigneter und geschlossener Prüfraum, in dem mindestens ein Kraftrad untersucht werden kann. Ein eigener Raum wird hier nicht erforderlich sein, es genügt die normale Werkstatt. Durch die Formulierung "geschlossener Raum" wird eine Abgasabsauganlage erforderlich. Eine Messung im Freien ist nicht zulässig, Schläuche die die Abgase ins Freie ableiten, gelten nicht als technische Lüftung. Geeignete und anerkannte Mess- und Prüfgeräte.
Die Verordnung schreibt einen verbindlichen Eintrag in die Handwerksrolle für das KFZ-Techniker- oder Zweiradmechaniker-Handwerk vor. Die Fachkräfte, die künftig die Messung durchführen sollen, müssen über eine abgeschlossene Ausbildung in diesem Bereich verfügen, der Verantwortliche muss eine Meisterprüfung abgelegt haben. Zusätzlich muss eine eintägige Schulung mit abschliessender Prüfung besucht worden sein. Diese muss alle 36 Monate wiederholt werden. Die Eignungsprüfung wird von den Innungen angeboten.
Der AUK-Nachweis ist vor der HU an den Sachverständigen zu übergeben (wenn die AUK nicht bei der HU gemacht wurde).
Gem. der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sollen die Kosten für die AU zwischen 7,70 und 23,00 € liegen